Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung zugunsten der Patienten aufheben
Veranstaltung des Netzwerks Gesundheitswirtschaft Münsterland und des Bundesverbands Managed Care in Münster
Die Krankenhäuser der St. Franziskus-Stiftung seien hier auf einem guten Weg, erläuterte sie. Ihre Häuser gehörten zu den erst wenigen in Westfalen-Lippe, die auf Initiative der Niedergelassenen an der sogenannten ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen. Diese arbeite erfolgreich mit gemischten Teams aus Krankenhausmedizinern und niedergelassenen Ärzten.
Für die nach ihrer Ansicht dringend zu intensivierende Zusammenarbeit von stationär und ambulant stellte sie weitere Beispiele vor. Die Zukunft sei immer stärker ambulant ausgerichtet, sagte sie. Es finde eine zunehmende Verzahnung statt, nicht nur beim Entlassmanagement. „Kooperation auf Augenhöhe zwischen der ambulanten und stationären Versorgung zum Wohle des Patienten ist die Maxime der St. Franziskus-Stiftung. Im Idealfall arbeiten selbständige Partner im niedergelassenen Bereich mit unseren stationären Einrichtungen zusammen“, so Dr. Hünefeld. An vielen Krankenhausstandorten der St. Franziskus-Stiftung sei das gelebte Realität.
Der Kauf von Kassenarztsitzen und die Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) seien für die Krankenhäuser der St. Franziskus-Stiftung von nachrangiger Bedeutung. Dr. Hünefeld riet, im Einzelfall genau zu prüfen, ob ein MVZ inhaltlich und strategisch Sinn mache und die Sensibilität des Themas nicht zu unterschätzen. Daher sollten die niedergelassenen Mediziner vor Ort in jedem Fall bei diesen Überlegungen frühzeitig mit eingebunden werden.
Dr. Dominik Graf von Stillfried (Geschäftsführer Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) sagte, dass die Zahl der Krankenhauspatienten langfristig weniger steige als aufgrund der demografischen Alterung prognostiziert worden sei. Das hängt nach seiner Auffassung auch mit der Entwicklung der ambulanten Versorgung zusammen: „Die Medizin wird ambulanter.“ Viele Krankenhausaufenthalte seien daher grundsätzlich vermeidbar. Auf dieses Ziel müsse eine ambulant- stationäre Bedarfsplanung künftig ausgerichtet werden. Das Prinzip „ambulant vor stationär“ heiße vor allem in ländlichen Bereichen, dass die fachärztliche Versorgung am Standort des Krankenhauses konzentriert werde. Diese Versorgungszentren dürften aber nicht in der Zuständigkeit des Krankenhauses liegen. Auch die Notfallversorgung müsse an diesen Versorgungszentren konzentriert werden, und zwar nach dem Grundsatz: „Alles Ebenerdige ist ambulant, darüber beginnt das Stationäre.“ Aus politischer Sicht ist nach den Worten des Referenten „die Bereitschaft zu einer echten ambulanten Perspektive noch nicht erkennbar“. „Wir benötigen ein Startsignal zur Verbesserung der ambulanten Versorgung“, forderte Dr. Dominik Graf von Stillfried.
Alexander Korthus, stellvertretender Geschäftsführer der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, blickte auf etwaige neue Optionen zur sektorenübergreifenden Kooperation durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er betonte, dass eine stärkere Einbindung niedergelassener Ärzte in das Entlassmanagement sicher sachgerecht sei. Hierzu seien aber noch einige rechtliche Fragen zu klären. Gleiches gelte für die Fortführung bereits etablierter Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Dienstleistern.
Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung NRW des Verbandes der Ersatzkassen, unterstrich, dass ein vorgesehener Rahmenvertrag zum
Entlassmanagement immer noch nicht vorliege, die Abstimmung aber auf der Zielgeraden sei. Grundsätzlich sei das Entlassmanagement eine wirkliche Versorgungsverbesserung für die Versicherten, so Ruiss weiter.
Thomas Müller (Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund) ging auf die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten durch das Krankenhausstrukturgesetz in NRW ein, während Dr. Thomas Huth (Facharzt für Allgemeinmedizin, Geschäftsführer des Gesundheitsnetzes Unna) die regionalen Versorgungskonzepte mit Blick auf Praxisnetze beleuchtete. Prof. Dr. Peter Wigge (Vorstandsvorsitzender BMC Regional NRW und Fachanwalt für Medizinrecht in Münster) erörterte aktuelle Fragen ärztlicher Kooperationen zwischen Krankenhäusern, Konsiliar-, Honorar- und Belegärzten.