Zweckverband freigem. Krankenhäuser im MSL

Krankenhausrecht und Krankenhausfinanzierung sind Schwerpunktaufgaben des Zweckverbandes.

Der Zweckverband freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland und Ostwestfalen mit Sitz in Münster ist im Jahr 1922 gegründet worden.
Der Zweckverband erbringt Leistungen für 58 Mitgliedskrankenhäuser in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Die Mitgliedskrankenhäuser versorgen mit 40.000 Beschäftigten 740.000 Patienten jährlich in 18.400 stationären Betten. Das Budgetvolumen beträgt ca. 3,0 Mrd. Euro.

Entscheidender Erfolgsfaktor heute wie damals ist die Kombination von Praxiskompetenz und Verbandserfahrung.

Die Verhandlungen der Verträge und Entgelte mit den Krankenkassen sind unsere Kernkompetenz. Zur Ergänzung werden Betriebsvergleiche und Benchmarkanalysen in großem Umfang bereitgestellt, um eine optimale Vorbereitung der Verhandlungen zu gewährleisten.

Neben der klassischen Aufgabe „Entgeltverhandlungen“ werden im Rahmen neuer Projekte Unterstützungsinstrumente für den Bereich Führungsinformation und strategische Planungsinstrumente modelliert und entwickelt. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt liegt im Wissensund Informationstransfer – hierzu werden Wissensdatenbanken vorgehalten, Schulungsveranstaltungen organisiert und allgemeine Informationen per Rundschreiben gegeben.

Im Sinne unserer Mitglieder arbeiten wir eng mit unseren Partnerverbänden in Nordrhein-Westfalen zusammen. Die traditionell verankerte Zusammenarbeit mit den benachbarten Zweckverbänden und der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Krankenhäuser in Westfalen-Lippe wurde stetig intensiviert und verbessert und stellt seit langer Zeit ein fachliches und politisches Schwergewicht in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft dar.

Oberster Maßstab für die Zweckverbandsarbeit ist der Nutzen für die Mitglieder und für die Krankenhausversorgung in den Regionen. An dieser Maxime lassen wir uns messen.